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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen der Söl-Service GmbH

1. Die Söl-Service GmbH vermietet Ferienwohnungen im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers. Die Söl-Service GmbH ist nur als Vermittlerin tätig. Die Söl-Service GmbH ist vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung alle im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie alle Zahlungen treuhänderisch zu vereinnahmen und an den Eigentümer (Vermieter) weiterzuleiteten.
Abgebildete Wohnungen sind Wohnungsbeispiele. Abweichungen hinsichtlich Größe und Möblierung sind möglich.

2. Alle Wohnungen werden als Ferienwohnungen bezeichnet. Es wird eine für sich abgeschlossene Wohnmöglichkeit garantiert, die nicht immer den Vorschriften der LBO (Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein) entspricht. In Dachgeschosswohnungen und Spitzböden sind teilweise Schrägen vorhanden. Teilweise können auch baurechtliche Umstände vorliegen, die nach der LBO eine dauerhafte Nutzung durch Personen ausschließen. Die Anmietung und Nutzung erfolgen auf Risiko des Mieters.

3. Die jeweilige Hausordnung, die in den Häusern aushängt, ist von den Mietern einzuhalten. In dringenden Fällen ist dem Vermittler zu jeder Tages- und Nachtzeit das Betreten der Wohnung gestattet.

4. Der Eigentümer hat seine Wohnung mit viel Liebe und finanziellem Aufwand eingerichtet. Eine Beschädigung der Einrichtung und des Inventares ist im Mietpreis nicht enthalten. Der Mieter verpflichtet sich, einen entstandenen Schaden sofort bei dem Vermittler zu melden und unverzüglich Ersatz zu leisten.

5. Beanstandungen sind im Rahmen der Mitwirkungspflicht umgehend dem Vermittler oder seinem Vertreter am Ort mitzuteilen, der für sofortige Abhilfe sorgt, sofern dies möglich ist, insofern ist die Söl-Service GmbH als Vermittler vom Eigentümer bevollmächtigt worden, Beanstandungen entgegen zu nehmen. Ist der Vermittler oder dessen Vertreter nicht erreichbar, hat der Mieter im Rahmen seiner Obhutspflicht eine Notreparatur zu veranlassen. Die Kosten werden vom Vermieter erstattet, sofern der Schaden nicht fahrlässig vom Mieter verursacht wurde. Die Wohnung ist regelmäßig zu reinigen, der Preis für die Endreinigung wird je nach Größe erhoben.

6. Der Vermittler ist vom Eigentümer auch bevollmächtigt, in dessen Namen den Vertrag fristlos in Fällen höherer Gewalt oder sonstigen nicht voraussehbaren Ereignissen zu kündigen (Sturm-, Wasser-, Brandschäden, etc.). Die im Mietvertrag angegebene Personenzahl darf ohne Zustimmung des Vermittlers nicht überschritten werden. Bei Zustimmung bleibt eine Erhöhung des Tagesmietpreises vorbehalten.

7. Die Überlassung der Wohnung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermittlers, wobei Name und Anschrift mitzuteilen sind.

8. Die Wohnungsschlüssel sind bei der Anreise im Büro des Vermittlers in Empfang zu nehmen und bei der Abreise dort wieder abzugeben. Bei Verlust eines Schlüssels wird Ihnen der entstandene Schaden berechnet. Bei Anreise außerhalb der Bürozeiten bitten wir um rechtzeitige telefonische Absprache bezüglich der Schlüsselübergabe. Nach Zahlung des Gesamtbetrages senden wir Ihnen gerne gegen eine Gebühr von 15,- € den Schlüssel per Post zu. Bei Anreise außerhalb der Bürozeiten ohne Schlüsselversand berechnen wir Ihnen 26,- €.

9. Für alle vom Mieter eingebrachten Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen.

10. Ein Rücktritt durch den Reisegast bzw. eine Umbuchung muss aus Gründen der Beweissicherung schriftlich erfolgen. Der Rücktritt bzw. die Umbuchung werden wirksam an dem Tage, an dem sie bei uns eingehen. Maßgebend ist der Posteingangsstempel. In diesem Falle ist der gesamte vertraglich vereinbarte Preis (abzgl. 20 % für ersparte Aufwendungen) zu zahlen, sofern es nicht gelingt, die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vermieten, es sei denn, der Reisegast weist nach, dass ein entsprechender Aufwand nicht oder nur wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Diese Regelung gilt
nicht für Arrangements und Sonderpreise, sowie bei verspäteter Anreise und vorzeitiger Abreise. In diesen Fällen wird der gesamte vertraglich vereinbarte Preis fällig. Aus den vorgenannten Gründen wird besonders auf den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung hingewiesen.

11. Soweit die Gemeinden per Satzung verpflichten, die Kurabgabe bei Feriengästen einzuziehen, erhalten Mieter bei Anreise Kurkarten von der Söl-Service GmbH. Die aktuelle Kurabgabe auf der Insel Sylt können Sie nachlesen unter https://www.sylt.de/reise-service/kurabgabe.html. Die Kurkarten sind bei Abreise wieder bei der Söl-Service GmbH abzugeben. Die Abwicklung der Kurkarten/Gästekarten übernimmt die Söl-Service GmbH im Namen und in Vollmacht des Eigentümers / Vermieters.

12. Sowohl der Eigentümer / Vermieter als auch der Vermittler haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns. Sonstige Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

13. Die Söl-Service GmbH empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

14. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

15. Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein der werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten.

16. Sofern es sich beim Mieter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnissen zwischen dem Mieter und dem Eigentümer (Vermieter) der Sitz des Eigentümers (Vermieters).

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