ab: {{u.minRent | vcurrency}}
pro ÜN für {{u.beds}} Personen
Vertragsbedingungen der Söl-Service GmbH
1. Das Mietverhältnis wird von der Söl-Service GmbH vermittelt.
2. Die Söl-Service GmbH ist Vermittler nicht Eigentümer der Ferienwohnung.
3. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Miete entfällt nicht dadurch, dass der Mieter das Mietobjekt aus Gründen die in seiner Person liegen, zum Beispiel Erkrankung oder Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht nutzt. Auf die Miete werden jedoch ersparte Aufwendungen, die entgegenkommend mit 20 % pauschalisiert werden, sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Nutzung des Mietobjekts angerechnet. Mithin muss der Mieter gegebenenfalls 80 % der Miete zahlen, auch wenn er das Mietobjekt nicht nutzt.
4. Die Abänderung von Mietverträgen, insbesondere zeitliche Verschiebung ist grundsätzlich nicht möglich. Sollte der Vermieter im Einzelfall hierzu bereit sein, hat die Söl-Service GmbH Anspruch auf eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 25,00 €.
5. Falls das Mietobjekt auf Grund von nicht vorhersehbaren Umständen, z.B. Feuer- oder Sturmschaden, nicht zur Verfügung gestellt werden kann, ist der Vermieter berechtigt, eine gleichwertige Ersatzwohnung zu stellen. Ist dem Vermieter dies nicht möglich, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.
6. Die Schlüssel für das Mietobjekt werden am Anreisetag ab 15:00 Uhr im Büro der Söl-Service GmbH ausgehändigt. Nach Absprache kann im Einzelfall eine frühere Aushändigung erfolgen. Bei einer Anreise nach 18:00 Uhr ist zuvor Kontakt mit dem Büro der Söl-Service GmbH aufzunehmen.
7. Das Mietobjekt darf nur für Wohnzwecke und nur von der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl genutzt werden. Das Mietobjekt oder Teile hiervon dürfen nicht entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden. Dritte in diesem Zusammenhang sind alle Personen, die nicht Mieter oder diejenigen Personen sind, die von der im Mietvertrag angegebenen Personenanzahl namentlich erfasst worden sind.
8. Der Aufenthalt von Haustieren in der Wohnung ist untersagt, sofern dies nicht im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde, auch besuchsweise dürfen keine Haustiere in die Wohnungen. Sind Haustiere zulässig, so ist ein Aufenthalt auf Polstermöbeln und Betten zu unterbinden. Verunreinigungen der Außenflächen des Mietobjektes bzw. um dieses herum sind ebenfalls zu unterbinden, hilfsweise umgehend vom Mieter zu beseitigen.
9. Der Mieter hat das Mietobjekt und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Beschädigungen oder sonstige Mängel im Mietobjekt sind umgehend, während der nächsten Bürozeit, im Büro der Söl-Service GmbH anzuzeigen. Erfolgt dies nicht wird davon ausgegangen, dass sich das Mietobjekt einschließlich des Inventars in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
10. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Möblierung oder Anordnung der Möbel. Die Qualität der Möbel entspricht jedoch stets derjenigen, die Werbe-mittel für das Mietobjekt entnommen werden kann.
11. Verfügt das Mietobjekt über eine Außenfläche (Garten/Terrasse) stehen im Winterhalbjahr keine Außenmöbel zur Verfügung.
12. Bei dem kostenfreien Internetzugang haftet die die Söl-Service GmbH und der Vermieter nicht für die Funktionsfähigkeit des Internetanschlusses, eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder die Vertraulichkeit der übermittelten Daten. Der Mieter verpflichtet sich einen etwa vorhandenen Internetanschluss nicht für rechtswidrige Handlungen zu nutzen und insbesondere keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen, mithin insbesondere keine sogenannten Tauschbörsen für Filme und Musik (Peer-to-Peer-Netzwerke) zu nutzen. Bei einer Verletzung vorstehender Verpflichtungen stellt der Mieter die die Söl-Service GmbH sowie der Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus dem Verstoß ergeben.
13. Das Mietobjekt ist bei Abreise besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr ist zu reinigen und der Müll zu entsorgen. Fenster und Türen sind zu schließen, und alle Heizungen auf „0“ zu stellen.
14. Am Abreisetag ist das Mietobjekt spätestens um 11:00 Uhr zu verlassen und die Schlüssel unverzüglich im Büro der Söl-Service GmbH abzugeben bzw. im Schlüsselrückgabekasten einzuwerfen. Für den Fall einer verspäteten Rückgabe von Schlüsseln haftet der Mieter für die Verspätung in Höhe einer Tagesmiete als Entschädigung. Ferner haftet der Mieter für alle daraus folgenden nutzlosen Aufwendungen und Schäden, insbesondere auch Schadensersatzforderungen der Folgemieter und Reinigungskräften auf Grund einer verspäteten Überlassung des Mietobjekts. Erfolgt die Rückgabe sämtlicher Schlüssel trotz Aufforderung nicht, ist der Vermieter berechtigt auf Kosten der Mieter neue Türschlösser einbauen zu lassen.
15. Die Söl-Service GmbH und der Vermieter haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
16. Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen oder Teile davon unwirksam sein, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelungen sollen die gesetzlichen Vorschriften treten.
Stand 01/2023